Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sternberg UG (haftungsbeschränkt), Schwachhauser Heerstraße 122, 28209 Bremen („Sternberg Concept“, „wir“ oder „uns“)
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Angebote und Leistungen im Bereich Beratung, Coaching, Workshops und Trainings (die „Veranstaltungen“) sowie den darauf basierenden Verträgen und gelten mit Vertragsschluss auch für alle folgenden Geschäfte, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern
2.1 Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2.2 Vertragsschlüsse mit Verbrauchern, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), lehnen wir ab.
2.3 Im Rahmen der Vertragsanbahnungen ist uns die Unternehmereigenschaft zu belegen, z.B. durch Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer oder durch Vorlage entsprechender Registereinträge.
2.4 Sollte sich im Nachgang eines Vertragsschlusses herausstellen, dass die Angaben des Kunden zur Unternehmereigenschaft unrichtig waren oder unrichtig geworden sind, ist dies auflösende Bedingung für den jeweiligen Vertrag. Für die Vergütung gelten die Ziff. 7.1 bis 7.3 entsprechend.
3. Angebote und Vertragsabschluss, Kapazitätsüberschreitungen
3.1 Unsere Angebotsinformationen sind stets freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar.
3.2 Ein Vertragsschluss erfolgt erst durch die kundenseitige Annahme eines von uns individuell erstellten und an den Kunden übersandten Angebots („Auftragserteilung“). Ein Vertragsschluss über unsere Website ist dabei nicht möglich, das Kontaktformular dient insoweit dazu, die Erstellung und Übersendung eines entsprechenden Angebots durch uns zu erbitten.
3.3 Angaben zu Veranstaltungsinhalten sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich jederzeit möglicher Anpassungen. Ein wirksamer Vertrag mit festgelegtem Leistungsumfang kommt entsprechend nur nach Maßgabe und mit dem Inhalt unseres verbindlichen Angebots bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung zustande.
3.4 Wir sind berechtigt, jede Angebotsanforderung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen und einen Vertragsschluss abzulehnen, insbesondere im Falle von Kapazitätsüberschreitungen.
3.5 Sollten kurzfristig mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze verfügbar sind, werden wir in der Regel die zeitliche Reihenfolge der Auftragserteilungen für die Platzverteilung priorisieren. Uns bleibt demnach vorbehalten, von durch Auftragserteilungen bereits zustande gekommenen Verträge zurückzutreten, soweit durch sie die Kapazitäten einer Veranstaltung überschritten werden. Bereits entrichtete Vergütungen werden unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet.
4. Preise, Abrechnung
4.1 Außerhalb eines verbindlichen Angebots dargestellte Preise sind nicht verbindlich und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages.
4.2 An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von vier Wochen bis Auftragserteilung gebunden.
4.3 Die Rechnung für die gebuchte Veranstaltung senden wir bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu. Der Betrag ist mit Rechnungsstellung fällig und bis spätestens 5 Tag vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug in voller Höhe zu begleichen (bzw. bei individuell vereinbarten Teilzahlungen entsprechend den vereinbarten Fristen).
4.4 Geht eine Zahlung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nach Ablauf der Zahlungs- und einer Angemessenen Nachfrist ein, bleibt uns vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Daneben wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Gesamtbetrag ggf. gestreckter Zahlungen sofort fällig, Teilzahlungsvereinbarungen werden mit sofortiger Wirkung beendet. Uns bleibt vorbehalten, neben Verzugszinsen die gesetzliche Verzugspauschale von EUR 40,00 gem. § 288 Abs. (5) BGB oder nachgewiesene, höhere Verzugskosten zu verlangen.
4.6 Standardmäßig wird die Rechnung als PDF-Datei per E-Mail an den Kunden verschickt. Auf Anforderung kann daneben auch eine Papierrechnung postalisch versandt werden.
5. Teilnahmebedingungen
5.1 Alle Teilnehmenden müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Unsere Veranstaltungen setzen eine übliche physische und psychische Belastbarkeit voraus. Die Teilnehmenden haben dies selbstständig sicherzustellen und nehmen insoweit eigenverantwortlich teil. Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für Therapie oder Supervision.
5.2 Für die Teilnahme an Veranstaltungen gelten die folgenden Regeln:
5.2.1 Wir und der jeweilige Veranstaltungsleiter sind gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt und können Teilnehmer in berechtigten Fällen in Ausübung des Hausrechts der Veranstaltung verweisen oder die Teilnahme zeitweise unterbinden, insbesondere wenn sie die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich sonst wie in einer Art und Weise verhalten, aufgrund derer ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
5.2.2 Die Teilnehmer dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
5.2.3 Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann – abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm – unter Umständen auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichern wir nach bestem Wissen und Gewissen unserer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
5.2.4 Vor der Veranstaltung muss der Veranstaltungsleiter über gesundheitliche Probleme oder etwaige Erkrankungen informiert werden, die veranstaltungsrelevant sein können, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
5.2.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstaltungsleiter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (zeitweise) auszuschließen.
6. Veranstalterseitige Änderungen, Absagen oder Abbruch
6.1 Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
6.2 Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr
6.3 Wir behalten uns vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn uns unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar oder möglich ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Referenten oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wesentlich sind sowie im Falle behördlicher oder gerichtlicher Einschränkungen für die Durchführung von Veranstaltungen.
6.4 Ist die Zahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformates und der geplanten Rahmenbedingungen hierfür (z.B. Veranstaltungsort, Verpflegung, Referentenzahl) für uns wirtschaftlich nicht zumutbar ist (in der Regel ist dies der Fall, wenn eine in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird), sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
6.5 Wird die Veranstaltung nach Maßgabe der beiden vorstehenden Ziffern abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Für bereits geleistete Zahlungen kann der Kunde Erstattung verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Kunden nicht zu, soweit wir den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten haben, wobei das schlichte Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kein Vertretenmüssen begründet.
6.6 Anstelle einer Absage oder eines Abbruches behalten wir uns vor, Präsenzveranstaltungen abweichend als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen. Sollte dies beabsichtigt sein, wird dies den Kunden rechtzeitig bekanntgegeben. Der Kunde kann in diesem Fall die Veranstaltungsteilnahme kostenfrei umbuchen oder stornieren.
7. Kundenseitige Stornierungen, Nichtteilnahme
7.1 Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kann die Veranstaltungsteilnahme vom Kunden kostenfrei schriftlich storniert werden.
7.2 Sagt der Kunde im Zeitraum von weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis hin zur Veranstaltungsdurchführung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen die Teilnahme ab, sind wir berechtigt, einen angemessenen Anteil der Teilnahmegebühr zur Abgeltung der durch eine kurzfristige Absage oder einen Ausschluss eintretenden Nichtvermittelbarkeit an einen Ersatzteilnehmer nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle einzubehalten (der „Einbehalt“). Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist. Etwaige Vorteile, die uns aufgrund einer kurzfristigen Ersatzbesetzung des Teilnehmerplatzes entstehen, sind von uns anzurechnen. Der einforderbare Betrag verringert sich insoweit. Ein Ersatzanspruch entfällt, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt wird.
7.2.1 Absage zwischen 4 Wochen und 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % der Teilnahmegebühr.
7.2.2 Absage zwischen 6 und bis 24 Std. vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.
7.2.3 Absage am Tage der Veranstaltung, Nichterscheinen zum Beginn der Veranstaltung oder Ausschluss im Laufe der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr
7.3 Ein Ersatzanspruch entfällt ebenfalls, wenn der Kunde rechtzeitig einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt, der anstelle des ursprünglichen Teilnehmers die Veranstaltung wahrnimmt. In diesem Falle bleibt uns vorbehalten, eine angemessene Verwaltungspauschale zu fordern.
7.4 Wir schreiben dem Kunden im Falle des Anfalls eines Einbehalts einen Betrag in Höhe des Einbehalts als Guthaben zur Buchung anderweitiger Veranstaltungen gut, das innerhalb von 12 Monaten nach ursprünglichem Veranstaltungsbeginn verwendet werden kann.
7.5 Im Falle einer Absage bleibt uns vorbehalten, zusätzlich zum Einbehalt Ersatz der Aufwendungen für Tagungsorte, -materialien und Verpflegung zu berechnen, soweit diese im Zeitpunkt der Absage bereits angefallen und nicht Erstattungsfähig oder anderweitig verwertbar sind.
7.6 Für die Nichtteilnahme an geschlossenen 1- oder 2-tages Workshop-Formaten gilt, dass der Kunde
7.6.1 binnen 12 Monaten diese unbeschadet der Ziff. 7.2 nachholen kann,
7.6.2 binnen 12 Monaten gem. Ziff. 7.4 den Einbehalt auf die Buchung einer anderen Veranstaltung anrechnen lassen oder
7.7 Für Veranstaltungen der TeamCoach-Ausbildung gilt:
7.7.1 Können einzelne Workshoptage vom Teilnehmer nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen werden, wird ein Debriefing durch eine:n TeamcoachkollegenIn durchgeführt. Im Anschluss hat der Teilnehmende die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Trainer zusätzlich ein Nachgespräch zu den Inhalten des Fehltages zu führen.
7.7.2 Ein Nachholen des Fehltages in einer anderen Teamcoachgruppe ist nicht möglich.
7.7.3 Muss die TeamCoach-Ausbildung aus aus der Sphäre des Teilnehmers stammenden aber nicht von ihm zu vertretenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden und kann der Kunde dies objektiv prüfbar oder sonst wie glaubhaft machen, kann der Teilnehmer binnen 12 Monaten einen neuen TeamCoach-Lehrgang beginnen. Die bereits geleistete Vergütung wird als Gutschrift für diesen Zeitraum hinterlegt. Bereits absolvierte Workshoptage des abgebrochenen TeamCoach-Lehrgangs sind im Folgelehrgang erneut, aber ohne erneute Zahlung verbindlich zu besuchen. Ziff. 7.5 gilt entsprechend.
8. Zertifikate
8.1 Nach erfolgreichem Abschluss eines Workshops oder der TeamCoach-Ausbildung erhalten die Teilnehmenden unter den nachstehenden Voraussetzungen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme:
8.2 TeamCoach-Ausbildung:
8.2.1 Anwesenheit bei mindestens 8 Workshoptagen,
8.2.2 regelmäßige Erledigung der Aufgabenstellungen zwischen den Ausbildungstagen in den Peergroups,
8.2.3 schriftliche Dokumentation des eignen Lernprozesses während der TeamCoach-Ausbildung,
8.2.4 Durchführung eines Ziele-Coachings mit Dokumentation,
8.2.5 vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr.
8.3 1 und 2-tages Workshopformate:
8.3.1 Anwesenheit an den Workshoptagen
8.3.2 Mitarbeit bei den Aufgabenstellungen im Workshop
8.3.3 vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr
9. Privatsphäre, Urheberrechte, Datenschutz
9.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, über alle Informationen, welche die Privatsphäre der an Veranstaltungen beteiligten Personen und Dritten betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
9.2 Eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Kursinhalte (Skript, Übungen, Vorlagen) im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit ist den Teilnehmenden gestattet.
9.3 Eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung oder Verwendung der Inhalte außerhalb der eigenen beruflichen Tätigkeit ohne Zustimmung von Sternberg Concept ist verboten.
9.4 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
9.5 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns gelten unsere Datenschutzbestimmungen Datenschutz – Sternberg Concept Bremen (sternberg-concept.de).
10 Gewährleistung, Haftung
10.1 Die im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Dokumente und die angebotenen Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und durchgeführt. Es wird keine Gewährleistung für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte übernommen.
10.2 Für Schäden irgendwelcher Art haften wir – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.3 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Hierbei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
10.4 Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10.6 Sie gelten nicht, wenn und soweit wir eine Garantie übernommen haben, bei Arglist, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
11. Änderungen der AGB
11.1 Wir sind jederzeit berechtigt, unsere AGBs mit einer angemessenen Ankündigungsfrist mit Wirkung für bereits geschlossene Verträge zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Auf die Folgen des Ausbleibens eines Widerrufs weisen wir den Kunden im Rahmen der Änderungsankündigung hin.
11.2 Wir sind daneben berechtigt, unsere AGB mit Wirkung für zukünftige und noch nicht verbindlich gebuchte Veranstaltungen jederzeit frei zu ändern oder anzupassen. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB im Ganzen oder in Teilen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
12.2 Änderungen und Ergänzungen der Einzelverträge sowie ein Abweichen von dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.3 Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Bremen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verbraucherverträge
der Sternberg UG (haftungsbeschränkt), Schwachhauser Heerstraße 122, 28209 Bremen („Sternberg Concept“, „wir“ oder „uns“)
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherverträge („AGBV“) gelten für alle unsere Angebote und Leistungen im Bereich Beratung, Coaching, Workshops und Trainings (die „Veranstaltungen“) sowie den darauf basierenden Verträgen und gelten mit Vertragsschluss auch für alle folgenden Geschäfte, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Diese AGBV gelten nur für Vertragsschlüsse mit Verbrauchern, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Für Verträge mit Unternehmern gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
2 Angebote und Vertragsabschluss, Kapazitätsüberschreitungen
2.1 Unsere Angebotsinformationen sind stets freibleibend und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Ein Vertragsschluss über unsere Website ist dabei nicht möglich, das Kontaktformular dient insoweit nur zur allgemeinen Kontaktaufnahme und dazu, die Erstellung und Übersendung eines entsprechenden Angebots durch uns zu erbitten.
2.2 Ein Vertragsschluss erfolgt erst durch beidseitige Unterzeichnung des Vertragsblattes oder durch ein Angebot durch uns in sonstiger Form, das vom Kunden ausdrücklich angenommen wird („Auftragserteilung“).
2.3 Angaben zu Veranstaltungsinhalten sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich jederzeit möglicher Anpassungen. Ein wirksamer Vertrag mit festgelegtem Leistungsumfang kommt entsprechend nur nach Maßgabe und mit dem Inhalt des Vertragsblattes bzw. unseres verbindlichen Angebots oder der jeweiligen Auftragsbestätigung zustande.
2.4 Wir sind berechtigt jeden Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere im Falle von Kapazitätsüberschreitungen.
2.5 Sollten kurzfristig mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze verfügbar sind, werden wir in der Regel die zeitliche Reihenfolge der Auftragserteilungen für die Platzverteilung priorisieren. Uns bleibt demnach vorbehalten, von durch Auftragserteilungen bereits zustande gekommenen Verträge zurückzutreten, soweit durch sie die Kapazitäten einer Veranstaltung überschritten werden. Bereits entrichtete Vergütungen werden unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet.
3 Preise, Abrechnung
3.1 Außerhalb des Vertragsblattes oder eines verbindlichen Angebots dargestellte Preise sind nicht verbindlich und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages.
3.2 An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von vier Wochen bis Auftragserteilung gebunden.
3.3 Die Rechnung für die gebuchte Veranstaltung senden wir bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu. Der Betrag ist mit Rechnungsstellung fällig und bis spätestens 5 Tag vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug in voller Höhe zu begleichen (bzw. bei individuell vereinbarten Teilzahlungen entsprechend den vereinbarten Fristen).
3.4 Geht eine Zahlung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nach Ablauf der Zahlungs- und einer angemessenen Nachfrist ein, bleibt uns vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Daneben wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Gesamtbetrag ggf. gestreckter Zahlungen sofort fällig, Teilzahlungsvereinbarungen werden mit sofortiger Wirkung beendet. Uns bleibt vorbehalten, neben Verzugszinsen auch nachgewiesene, höhere Verzugskosten zu verlangen.
3.6 Standardmäßig wird die Rechnung als PDF-Datei per E-Mail an den Kunden verschickt. Auf Anforderung kann daneben auch eine Papierrechnung postalisch versandt werden.
4 Teilnahmebedingungen
4.1 Alle Teilnehmenden müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Unsere Veranstaltungen setzen eine übliche physische und psychische Belastbarkeit voraus. Die Teilnehmenden haben dies selbstständig sicherzustellen und nehmen insoweit eigenverantwortlich teil. Die Veranstaltungen sind kein Ersatz für Therapie oder Supervision.
4.2 Für die Teilnahme an Veranstaltungen gelten die folgenden Regeln:
4.2.1 Wir und der jeweilige Veranstaltungsleiter sind gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt und können Teilnehmer in berechtigten Fällen in Ausübung des Hausrechts der Veranstaltung verweisen oder die Teilnahme zeitweise unterbinden, insbesondere wenn sie die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich sonst wie in einer Art und Weise verhalten, aufgrund derer ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
4.2.2 Die Teilnehmer dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
4.2.3 Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann – abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm – unter Umständen auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichern wir nach bestem Wissen und Gewissen unserer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
4.2.4 Vor der Veranstaltung muss der Veranstaltungsleiter über gesundheitliche Probleme oder etwaige Erkrankungen informiert werden, die veranstaltungsrelevant sein können, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
4.2.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstaltungsleiter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (zeitweise) auszuschließen.
5 Veranstalterseitige Änderungen, Absagen oder Abbruch
5.1 Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
5.2 Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
5.3 Wir behalten uns vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn uns unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar oder möglich ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Referenten oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wesentlich sind sowie im Falle behördlicher oder gerichtlicher Einschränkungen für die Durchführung von Veranstaltungen.
5.4 Ist die Zahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformates und der geplanten Rahmenbedingungen hierfür (z.B. Veranstaltungsort, Verpflegung, Referentenzahl) für uns wirtschaftlich nicht zumutbar ist (in der Regel ist dies der Fall, wenn eine in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird), sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
5.5 Wird die Veranstaltung nach Maßgabe der beiden vorstehenden Ziffern abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt eine anteilige Erstattung, die sich am Verhältnis des ausgefallenen Teils zum Gesamtumfang der Veranstaltung bemisst. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Kunden nicht zu, soweit wir den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten haben, wobei das schlichte Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kein Vertretenmüssen begründet. Ziff. 9.6 gilt entsprechend.
5.6 Anstelle einer Absage oder eines Abbruches behalten wir uns vor, Präsenzveranstaltungen abweichend als Live-Online-Veranstaltung durchzuführen. Sollte dies beabsichtigt sein, wird dies den Kunden rechtzeitig bekanntgegeben. Der Kunde kann in diesem Fall die Veranstaltungsteilnahme kostenfrei umbuchen oder stornieren.
6 Kundenseitige Stornierungen, Nichtteilnahme
6.1 Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kann die Veranstaltungsteilnahme vom Kunden kostenfrei schriftlich storniert werden.
6.2 Sagt der Kunde im Zeitraum von weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis hin zur Veranstaltungsdurchführung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen die Teilnahme ab, sind wir berechtigt, einen angemessenen Anteil der Teilnahmegebühr zur Abgeltung der durch eine kurzfristige Absage oder einen Ausschluss eintretenden Nichtvermittelbarkeit an einen Ersatzteilnehmer nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle einzubehalten (der „Einbehalt“). Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist. Etwaige Vorteile, die uns aufgrund einer kurzfristigen Ersatzbesetzung des Teilnehmerplatzes entstehen, sind von uns anzurechnen. Der einforderbare Betrag verringert sich insoweit. Ein Ersatzanspruch entfällt, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt wird.
6.2.1 Absage zwischen 4 Wochen und 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % der Teilnahmegebühr.
6.2 2 Absage zwischen 6 Tagen und bis 24 Std. vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr.
6.2 3. Absage am Tage der Veranstaltung, Nichterscheinen zum Beginn der Veranstaltung oder Ausschluss im Laufe der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr
6.3 Ein Ersatzanspruch entfällt ebenfalls, wenn der Kunde rechtzeitig einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellt, der anstelle des ursprünglichen Teilnehmers die Veranstaltung wahrnimmt. In diesem Falle bleibt uns vorbehalten, eine angemessene Verwaltungspauschale für etwaigen Mehraufwand durch die Umbuchung zu fordern.
6.4 Wir schreiben dem Kunden im Falle des Anfalls eines Einbehalts einen Betrag in Höhe des Einbehalts als Guthaben zur Buchung anderweitiger Veranstaltungen gut, der innerhalb von 12 Monaten nach ursprünglichem Veranstaltungsbeginn verwendet werden kann.
6.5 Im Falle einer Absage bleibt uns vorbehalten, zusätzlich zum Einbehalt Ersatz der Aufwendungen für Tagungsorte, -materialien und Verpflegung zu berechnen, soweit diese im Zeitpunkt der Absage bereits angefallen und nicht Erstattungsfähig oder anderweitig verwertbar sind.
6.6 Für die Nichtteilnahme an geschlossenen 1- oder 2-tages Workshop-Formaten gilt, dass der Kunde
6.6.1 binnen 12 Monaten diese unbeschadet der Ziff. 6.2 nachholen kann,
6.6.2 binnen 12 Monaten gem. Ziff. 6.4 den Einbehalt auf die Buchung einer anderen Veranstaltung anrechnen lassen oder
6.7 Für Veranstaltungen der TeamCoach-Ausbildung gilt:
6.7.1 Können einzelne Workshoptage vom Teilnehmer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen werden, wird ein Debriefing durch eine:n TeamcoachkollegenIn durchgeführt. Im Anschluss hat der Teilnehmende die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Trainer zusätzlich ein Nachgespräch zu den Inhalten des Fehltages zu führen.
6.7.2 Ein Nachholen des Fehltages in einer anderen Teamcoachgruppe ist nicht möglich.
6.7.3 Muss die TeamCoach-Ausbildung aus aus der Sphäre des Teilnehmers stammenden aber nicht von ihm zu vertretenden Gründen vorzeitig abgebrochen werden und kann der Kunde dies objektiv prüfbar oder sonst wie glaubhaft machen, kann der Teilnehmer binnen 12 Monaten einen neuen TeamCoach-Lehrgang beginnen. Die bereits geleistete Vergütung wird als Gutschrift für diesen Zeitraum hinterlegt. Bereits absolvierte Workshoptage des abgebrochenen TeamCoach-Lehrgangs sind im Folgelehrgang erneut, aber ohne erneute Zahlung verbindlich zu besuchen. Ziff. 6.5 gilt entsprechend.
7 Zertifikate
7.1 Nach erfolgreichem Abschluss eines Workshops oder der TeamCoach-Ausbildung erhalten die Teilnehmenden unter den nachstehenden Voraussetzungen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme:
7.2 TeamCoach-Ausbildung:
7.2.1 Anwesenheit bei mindestens 8 Workshoptagen,
7.2.2 regelmäßige Erledigung der Aufgabenstellungen zwischen den Ausbildungstagen in den Peergroups,
7.2.3 schriftliche Dokumentation des eignen Lernprozesses während der TeamCoach-Ausbildung,
7.2.4 Durchführung eines Ziele-Coachings mit Dokumentation,
7.2.5 vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr.
7.3 1 und 2-tages Workshopformate:
7.3.1 Anwesenheit an den Workshoptagen
7.3.2 Mitarbeit bei den Aufgabenstellungen im Workshop
7.3.3 vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr
8 Privatsphäre, Urheberrechte, Datenschutz
8.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, über alle Informationen, welche die Privatsphäre der an Veranstaltungen beteiligten Personen und Dritten betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
8.2 Eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Kursinhalte (Skript, Übungen, Vorlagen) im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit ist den Teilnehmenden gestattet.
8.3 Eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung oder Verwendung der Inhalte außerhalb der eigenen beruflichen Tätigkeit ohne Zustimmung von Sternberg Concept ist verboten.
8.4 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
8.5 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns gelten unsere Datenschutzbestimmungen[Datenschutz – Sternberg Concept Bremen (sternberg-concept.de)].
9 Gewährleistung, Haftung
9.1 Die im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Dokumente und die angebotenen Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und durchgeführt. Es wird keine Gewährleistung für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte übernommen.
9.2 Für Schäden irgendwelcher Art haften wir – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Hierbei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
9.4 Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.6 Sie gelten nicht, wenn und soweit wir eine Garantie übernommen haben, bei Arglist, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
10 Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei Veranstaltungsbuchungen:
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
11 Änderungen der AGBV
11.1 Wir sind daneben berechtigt, unsere AGBV mit Wirkung für zukünftige und noch nicht verbindlich gebuchte Veranstaltungen jederzeit frei zu ändern oder anzupassen. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBV im Ganzen oder in Teilen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
12.2 Änderungen und Ergänzungen der Einzelverträge sowie ein Abweichen von dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand September 2023